Bad Berleburg. Es gibt wieder Kultur. Und zwar live. Nach sieben Monaten Corona-Stillstand lädt die Kulturgemeinde Bad Berleburg für Sonntag, 20. Juni 2021, zu einem Sommerkonzert mit der Philharmonie Südwestfalen ein. Beginn ist um 17 Uhr. Das Konzert findet im Bürgerhaus am Markt in Bad Berleburg statt und nicht auf dem Schlosshof. Das hat organisatorische Gründe, die mit den Corona-Schutzbestimmungen zu tun haben, so die Kulturgemeinde in ihrer Pressemitteilung.
Das Programm ist ganz klassisch: Mit der Sinfonie Nr. 3 von Joseph Haydn erklingt ein selten zu hörendes Frühwerk, in dem bereits die kompositorische Meisterschaft sehr ausgeprägt ist. Mit der Sinfonie Nr. 29 in A-Dur, KV 201, spielt die Philharmonie Südwestfalen eine der bekanntesten und beliebtesten Sinfonien von Wolfgang Amadeus Mozart. Nicht weniger beliebt ist Edvard Griegs Suite „Aus Holbergs Zeit“ – ein wunderbares Werk, dass zum Abschluss des Konzerts gespielt wird.
Der Dirigent des Konzerts ist Johannes Klumpp, der beim Bad Berleburger Publikum nicht nur als exzellenter Musiker sehr geschätzt wird: Auch die kurzweilige und humorvolle Moderation von Johannes Klumpp dürfte vielen noch aus dem Neujahrskonzert im Januar 2018 lebhaft im Gedächtnis sein. Für die Kultur in Bad Berleburg ist das Sommerkonzert am 20. Juni ein schöner Start nach den Monaten der kulturellen Enthaltsamkeit. Das Konzert hat keine Pause.

Vorverkauf

Der Kartenvorverkauf beginnt am Montag, 7. Juni 2021, bei der Tourist-Information, Marktplatz 1a in Bad Berleburg, Tel. 02751/9363542, bei allen bekannten Vorverkaufsstellen oder im Internet unter www.proticket.de. Für den Konzertbesuch ist der Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests (Gültigkeit 48 Stunden), ein Nachweis über vollständigen Impfschutz (14 Tage) oder ein Nachweis über die Genesung nach einer Corona-Infektion erforderlich. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-Maske / OP-Maske) ist beim Betreten des Bürgerhauses sowie während des Konzerts vorgeschrieben. Um den vorgeschriebenen Mindestabstand im Saal des Bürgerhauses einhalten zu können, steht nur ein eingeschränktes Platzangebot zur Verfügung. Zur Nachverfolgung eventueller Covid-19-Infektionsketten ist die Kulturgemeinde gesetzlich verpflichtet, Namen und Adressen der Konzertbesucher zu notieren. Darüber hinaus wird für das Konzert ein Sitzplan erstellt, in dem erfasst wird, welche Person wo gesessen hat. Konzertbesucher sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz einzunehmen. Ein Sitzplatzwechsel ist unzulässig.

(Foto: privat | Stand: 08.06.2021, 16:38)