Anzeigen-Preisliste Nr. 22, Gültig ab 1. Januar 2024
Die Wittgensteiner Wochenpost erscheint zweimal wöchentlich jeweils mit mittwochs und samstags mit einer Auflage von 21.700 Exemplaren. Die Verteilung erfolgt kostenfrei an alle erreichbaren Haushaltungen im Altkreis Wittgenstein, d. h. im Raum Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück inkl. aller Ortsteile, in Hessen: Hatzfeld, Eifa.
Auf der Basis unserer Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen gelten folgende Preise:
Auf der Basis unserer Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen gelten folgende Preise:
Breite 280,5 mm, Höhe 440 mm = 2.640 mm (1 Seite)
Spaltenbreite 44,25 mm, Spaltenanzahl 6
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen und verpflichtet sich, etwaige sonstige Kosten wie z. B. Gegendarstellungen zu übernehmen. Der Verlag haftet nicht, wenn er irregeführt bzw. getäuscht wird. Die Preiskalkulation unterstellt reprofähige Druckunterlagen, bezieht sich auf Druck und Verbreitung und fußt auf Nettozahlung ohne jeden Abzug. Der Verlag behält sich das Geltendmachen von Mahn/Inkassogebühren sowie Aufwand für Satz vor. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Bei der Berechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeter dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. Für nicht bar bezahlte Anzeigen unter 18 € berechnet der Verlag eine Aufwandsgebühr von 6 €. Der Placierungsaufschlag beträgt 30 %. Ausgenommen die Titelseite, die in der Preisliste separat aufgeführt ist. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft.
Bei Nichteinhaltung der Abnahmemengen als Voraussetzung für Nachlässe aus Malstaffeln gilt die Rückforderung zuviel gewährter Nachlässe als vereinbart. Anzeigen unter 50 mm sind nicht rabattfähig.