Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW ist seit Freitag, dem 20. August, in Kraft und enthält einige Neuerungen. Die wohl größte Veränderung ist der Wegfall der Inzidenzstufen. Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die „3G-Regel“. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit. Für geimpfte, genesene und getestete Personen entfallen damit fast alle Beschränkungen im Alltag – auch bei höheren Infektionszahlen.
Aber auch für Gastronomen, Veranstalter und Hotelbetreiber gibt es eine wichtige Veränderung: Die Kontaktdatennachverfolgung entfällt. Konkret bedeutet das, dass fortan Adressformulare, die Luca-App und andere Mittel zur Nachverfolgung der Kontaktdaten für große Teile des öffentlichen Lebens nicht mehr gebraucht werden.
Natürlich werden zur Pandemiebekämpfung auch weiterhin Kontaktpersonen ermittelt. Dies geschieht nach wie vor in den Gesundheitsämtern direkt über die Befragungen der infizierten Personen. Bereits Mitte Juni war die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung beim Besuch von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten aufgehoben worden.
Die Kontaktnachverfolgung gibt es nur noch in der Corona-Betreuungsverordnung, also im Bereich Schule, damit gegebenenfalls erforderliche Quarantänemaßnahmen ganz individuell verhängt werden können und nicht ganze Klassen betroffen sind.
(Foto: Kreis Siegen-Wittgenstein | Stand: 25.08.2021, 14:15 Uhr)