Hamm/Bad Berleburg. Nach den Urteilen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom Donnerstag, den 15. Juli 2021, prüft der Wisent-Verein einen erneuten Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe. Das OLG hatte am Donnerstag die Berufungen des Wisent-Vereins gegen landgerichtliche Urteile zurückgewiesen. Das OLG hat die Revision in beiden Verfahren der klagenden Waldeigentümer zugelassen. Daher prüft der Wisent-Verein nun, erneut Revision beim BGH in Karlsruhe einzulegen. Damit würde der Rechtsstreit in eine weitere Runde gehen. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung vom 27. Mai 2021 die Auffassung vertreten, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag, in dem die jetzige Freisetzungsphase geregelt ist, möglicherweise nicht mehr wirksam sei. Denn diese zweite Phase, so argumentierte der Senat, dauere nun schon zu lange an. Damit habe sich der Vertrag auf der Zeitschiene erledigt. Die gegen den Wisent-Verein klagenden Waldbauern müssten daher nun nicht mehr dulden, dass die Wisente ihre Grundstücke betreten und dort Schäden an Bäumen verursachten. Der Wisent-Verein habe nun geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Tiere am Betreten der Grundstücke der Kläger zu hindern. Die Vertragsparteien des Wisent-Projektes hatten für die angestrebte Wiederansiedlung einen klaren rechtlichen Rahmen formuliert. Insgesamt drei öffentlich-rechtliche Verträge sollten nacheinander die Grundlage für das Artenschutzprojekt im Rothaargebirge bilden. Der erste Vertrag, der die Phase bis zur Freisetzung im April 2013 geregelt hatte, wurde von einem zweiten Vertrag abgelöst, der die Grundlage für die aktuelle Freisetzungsphase bildet. In einem noch zu schließenden dritten Vertrag sollten schließlich die Rahmenbedingungen für die dauerhafte Ansiedlung und Freiheit der Wisente formuliert werden. Die Urteile des Gerichts beziehen sich ausschließlich auf den Vertrag der aktuellen zweiten Phase. Mit einem entsprechenden dritten Vertrag zur dauerhaften Etablierung des Artenschutzprojektes wären die klagenden Privatwaldeigentümer dann wieder verpflichtet, die Wisente zu dulden. Der neue öffentlich-rechtliche Vertrag wäre unter Federführung des NRW-Umweltministeriums zu schließen. Parallel hatte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser eine politische Entscheidung über das Projekt noch in diesem Jahr angekündigt. Diese soll auf der Basis eines Gutachtens erfolgen, das in Kürze in seiner endgültigen Fassung vorgelegt werden wird. Der Wisent-Verein erwartet, dass diese politische Entscheidung noch vor einem weiteren Gerichtsentscheid fallen wird.

(Foto: Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. | Stand: 16.07.2021, 22:00 Uhr)