Bad Berleburg. Es ist ein Paradebeispiel gelungener Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Stadt Bad Berleburg – und sie führt buchstäblich zu einer Win-win-win-Situation: Die Wahl für den Standort einer neuen Rettungswache in Bad Berleburg war bereits getroffen.
Neuer Standort „An der Odebornskirche“
Kurz darauf allerdings ergaben sich neue Potenziale und Perspektiven, die dazu geführt haben, alle Optionen nochmals gemeinsam zu durchleuchten und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu optimieren. Im Austausch zwischen Landrat Andreas Müller, Bad Berleburgs Bürgermeister Bernd Fuhrmann und den Verwaltungen hat sich ergeben, dass ein Neubau der Rettungswache auf der bestehenden städtischen Restgrundstücksfläche „An der Odebornskirche“ möglich wäre – in direkter Nachbarschaft zur geplanten Pflegeeinrichtung. Zudem haben die Verantwortlichen Lösungen für den neuen Kindergarten sowie die Wohnmobilstellplätze gefunden. „Unser Dank geht an alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Häusern, die dieses schnelle Umdenken und Handeln im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger möglich gemacht haben“, betonten Andreas Müller und Bernd Fuhrmann unisono. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg soll am heutigen Montag, 28. Juni, über den Vorgang entscheiden. Bislang war mangels geeigneter Grundstücke geplant, die Rettungswache auf einem im Besitz des Kreises Siegen-Wittgenstein befindlichen Grundstücks oberhalb des Berufskollegs Wittgenstein zu errichten. Dies hätte weitreichende Investitionen in die Zuwegung zur Folge gehabt. Die Prüfung unter neuen Voraussetzungen hat nun ergeben, dass bei Nutzung einer gemeinsamen Zuwegung der geplanten Pflegeeinrichtung und einer Rettungswache auf dem Gesamtareal „An der Odebornskirche“ die Realisierung auf der bestehenden städtischen Teilfläche durchführbar wäre.
Möglich ist dieser Schritt deshalb, da dank des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in den nächsten Monaten Bundesmittel für den Städtebau umgesetzt werden können. „Auch an dieser Schnittstelle hat die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Land hervorragend funktioniert“, erklärte Bernd Fuhrmann. So liegen bereits seit längerer Zeit Planungen vor, das Gelände oberhalb des Bahnhofs – neben den bestehenden Wohnmobilstellplätzen – als Mobilstation mit den Fördermitteln zu ertüchtigen und weiterzuentwickeln. „Mit Etablierung der Mobilstation wollen wir uns als Stadt der Dörfer zukunftsorientiert und nachhaltig auf den Sektor Mobilität einstellen“, berichtete Bad Berleburgs Bürgermeister. Aus diesem Grund sollen die ursprünglich auf dem städtischen Teilgrundstück „An der Odebornskirche“ vorgesehenen Wohnmobilstellplätze nun direkt neben der Mobilstation entstehen. „Touristisch bedeutet dies eine zielgerichtete und nachhaltige Zentralisierung des Angebots.“ Der Bürgermeister spielte damit beispielsweise auf Bike-and-Ride-Anlagen bzw. -Boxen, dynamische Fahrgastinformationen, Info-Stelen oder WLAN-Zugangspunkte an, die typischerweise im Zuge der Errichtung einer Mobilstation entstehen. Davon wiederum würde Nutzende der Wohnmobilstellplätze profitieren. Weitere naturnahe Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet sind darüber hinaus auch künftig noch möglich und sollen etwa im Bereich des Rothaarbades geprüft werden.
Alter Standort wird neuer Standort für Kita-Neubau
Durch die Umplanungen wird zugleich die Grundstücksfläche des Kreises Siegen-Wittgenstein oberhalb des Berufskollegs „frei“. Diesem Areal kommt in den neuen und in enger Abstimmung zwischen Kreis und Stadt gefassten Planungen eine neue, aber weiterhin zentrale Rolle zu: Für den Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung (rund 40 Plätze) hatten die Verantwortlichen ein geeignetes Baugrundstück gesucht. Ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sollen diese nun in einer neuen Einrichtung auf dem Grundstück des Kreises Siegen-Wittgenstein entstehen. Die Kita soll damit de facto in einem idealen Umfeld entstehen: In den Wohngebieten rund um das Grundstück leben besonders viele Nutzende – also Familien mit Kindern im Alter von null bis sechs Jahren.
Die konkreten Ausgestaltungen zu den Teilmaßnahmen sollen in den kommenden Sitzungen der städtischen Gremien unter Beteiligung von Institutionen und Anliegern zur Beratung und Entscheidung eingebracht werden.
(Fotos: Pixabay/Convegni_Ancisa | Stand: 29.06.2021, 16:35 Uhr)