Wittgenstein. Kräftige Sonnenstrahlen begleiten uns in diesen Tagen, so langsam kehrt das öffentliche Leben wieder in normale Bahnen ein. Apropos Bahnen – die kann man nun wieder in den Wittgensteiner Freibädern schwimmen oder einfach nur bei gemütlichen Temperaturen die Seele baumeln lassen. Die wichtigsten Informationen zu den Freibad-Besuchen kompakt:

Feudinger Freibad öffnet am Samstag

Feudingen. Das Freibad in Feudingen startet am kommenden Samstag, 12. Juni, in die Badesaison 2021. Die letzten Vorbereitungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten sind abgeschlossen, sodass einer Wiederaufnahme des Betriebs nichts mehr im Wege steht.

„Wir sind sehr glücklich, eineinhalb Wochen nach dem Wabach-Bad in Bad Laasphe nun auch unser zweites städtisches Freibad öffnen und den Menschen vor Ort damit ein weiteres Freizeitangebot unterbreiten zu können“, sagt der zuständige Fachbereichsleiter Volker Kohlberger. „Unser großer Dank geht einmal mehr an die fleißigen Mitglieder des Fördervereins Freibad Feudingen e.V. und an Reimar Badstübner, die in den vergangenen Tagen und Wochen wieder tatkräftig angepackt haben, um die Anlage für die neue Saison herauszuputzen.“
Genau wie im Wabach-Bad gelten auch für den Besuch im Feudinger Freibad Corona-bedingt ein paar besondere Regeln. So kann die Anlage nur betreten werden mit einer vorherigen Anmeldung über das Online-Portal www.freibaeder-bad-laasphe.de. Täglich stehen zwei Zeitfenster zur Verfügung: von 10.30 bis 15.30 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr. Pro Zeitfenster ist die maximale Besucheranzahl auf 200 Personen beschränkt. Eine Buchung ist höchstens drei Tage im Voraus möglich, um Dauerbuchungen zu vermeiden. Die Bestätigung, die nach erfolgreicher Buchung per E-Mail zugesandt wird, ist beim Besuch vorzuzeigen. Wer nicht die Möglichkeit hat, die Buchung selbst vorzunehmen, kann sich zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter Tel. 02752/909-154 an die Stadtverwaltung wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen dann gerne die Buchung.

Mit Stand vom Dienstag, 8. Juni, ist auch noch die Vorlage eines negativen Corona-Tests nötig, um Zutritt zu erhalten. Es gelten Antigen-Schnelltests, die von einer anerkannten Teststelle durchgeführt wurden, oder Selbsttests, die von geschultem Personal beaufsichtigt und entsprechend bescheinigt wurden (beispielsweise in Firmen). Die Tests dürfen nicht älter sein als 48 Stunden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Ebenso benötigen vollständig genesene oder geimpfte Personen keinen Negativtest – sie müssen jedoch ihren Genesungsnachweis bzw. ihren Impfpass vorlegen. „Allerdings entfällt die Testpflicht nach der aktuellen Coronaschutzverordnung bei einer stabilen Kreisinzidenz unter 35. Es kann sehr gut sein, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein bis Samstag unter diese Marke rutscht und ein Test für einen Besuch in den Freibädern damit nicht mehr nötig ist, solange die Inzidenz nicht wieder über 35 steigt. Sollte es der Fall sein, dass keine Tests mehr nötig sind, werden wir darüber kurzfristig in der Presse, auf der städtischen Homepage www.stadt-badlaasphe.de und auf unserer Facebook-Seite informieren“, so Volker Kohlberger.
Im Bad selbst gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht für alle Bereich außerhalb des Beckens. Genauere Informationen hierzu finden Interessierte auch auf der Internetseite www.freibaeder-bad-laasphe.de.
Es gelten folgende Tarife (in jedem Zeitfenster):
• Erwachsene: 3,00 Euro
• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schüler und Studierende: 1,50 Euro.

Testpflicht entfällt in Bad Laaspher Freibädern

Bad Laasphe. Da die kreisweite 7-Tage-Inzidenz inzwischen stabil unter 35 liegt, greift ab Freitag, 11. Juni, die Inzidenzstufe 1 des Landes NRW. Das bedeutet unter anderem, dass ab dann die Testpflicht für Freibadbesuche entfällt. Darauf macht die Stadtverwaltung Bad Laasphe aufmerksam. Wer das Wabach-Bad in der Lahnstadt oder das Freibad in Feudingen, welches am Samstag, 12. Juni, öffnet, besuchen möchte, benötigt somit keinen negativen Corona-Test mehr. Die anderen Regelungen wie das Tragen von Masken oder die Einhaltung der Mindestabstände und Hygienestandards gelten aber weiterhin. Auch die Anmeldepflicht über das Portal www.freibaeder-bad-laasphe.de bleibt bestehen. Wer nicht die Möglichkeit hat, sich vorab online zu registrieren, kann sich zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter der Nummer 02752/909-154 melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung übernehmen dann gerne die Buchung.

Auch Rothaarbad ohne Test zu besuchen

Bad Berleburg. Das Rothaarbad in Bad Berleburg hat inzwischen den vollständigen Betrieb wieder aufgenommen. Seit gestern gibt es weitere Lockerungen im Rothaarbad. Ab diesem Tag gilt – auf Grundlage der Coronaschutzverordnung – die Inzidenzstufe 1 für den Kreis Siegen-Wittgenstein. Damit entfällt für Freibadbesucherinnen und -besucher die Testpflicht. „Wir freuen uns, dass wir bereits seit einigen Tagen das vollständige Angebot des Rothaarbades zur Verfügung stellen können. Dass nun auch die Testpflicht für einen Freibadbesuch entfällt, sorgt noch einmal für zusätzliche Entspannung“, erklärte Rothaarbad-Betriebsleiter Manuel Spies. Für das Angebot unter freiem Himmel wird in der Verordnungslage die Ansteckungsgefahr angesichts des geringen Inzidenzwertes als äußerst gering angesehen. Der Wegfall der Testpflicht gilt allerdings – solange die Inzidenzstufe 1 im Kreis Siegen-Wittgenstein gilt – ausschließlich für den reinen Freibadbesuch. Alle Besucherinnen und Besucher, die Tickets für Hallenbad oder Sauna wählen, müssen weiterhin ein negatives Testergebnis vorweisen. Zudem gelten innerhalb des Gebäudes des Rothaarbades die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht.

Freibad Feudingen
Rothaarbad Bad Berleburg

(Foto: Stadt Bad Laasphe (oben, mitte), Stadt Bad Berleburg (unten) | Stand: 11.06.2021, 14:45)