Erndtebrück. (bwh) Erst wird über den Namenszusatz verhandelt, nun über die Position: Ortsschilder in Erndtebrück haben es nicht einfach. Wenn es nach der SPD-Fraktion geht, soll das Ortsschild an der B62 (Ederstraße) versetzt werden. Seitens der Fraktion wird begründet: „Zwischen dem jetzigen Ortsschild und dem tatsächlichen Ortsbeginn ist eine 60km/h-Zone eingerichtet. Dies ist jedoch nicht ausreichend, da immer wieder festzustellen ist, dass das Geschwindigkeitsverhalten vieler Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einhält und es damit zu kritischen Verkehrssituationen kommen kann“, geht aus dem Antrag der SPD an den Gemeinderat hervor. Am rechten Fahrbahnrand besteht auf der B62 bis hin zum Ortsschild eine durchgängige Bebauung, Anwohner und deren Besucher sind konkret gefährdet. „Aufgrund der nahen Bebauung zur Fahrbahn und dem Erscheinungsbild her kann dieser Bereich dem innerörtlichen Bereich zugeordnet werden, da zur einen Seite mehrere Auffahrten zu der dortigen Wohnbebauung und zur anderen Seite Zufahrten zur Bebauung und Straßen- und Wegeanbindungen bestehen“, schreibt Fraktionsvorsitzender Tim Saßmannshausen.

Rechtliches Fundament

Ein gesetzliches Polster für diese Maßnahme liefert die Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen. Dass die Grenzen geschlossener Ortschaften durch Ortstafeln bestimmt werden, ist bekannt. Für den Standort dieser ist maßgeblich, wo die geschlossene Bebauung ortseinwärts auf einer der beiden Straßenseiten beginnt. Weiter verweist die Fraktion bei ihrer Argumentation auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts Braunschweig, welches die „geschlossene Bebauung“ weiter dadurch definiert, dass ein funktionaler Zusammenhang der Bebauung zur Straße besteht (AZ 6 A 10/09, VG Braunschweig) – oder einfach gesagt: Dies liegt vor, sofern von der Bebauung, also den Wohnhäusern an der Ederstraße, typische Verkehrsgefahren auf den Straßenverkehr ausgehen. Nach Meinung der Fraktion trifft genau das zu, sogar für die Häuser, die sich ortseinwärts direkt hinter der dem Bahnübergang Ederstraße befinden. Außerdem weist das VG Braunschweig unter dem selben Aktenzeichen darauf hin, dass eine geschlossene Bebauung auch dann vorliegt, wenn die Bebauung durch ‚einzelne unbebaute Grundstücke unterbrochen‘ wird.

Untypisch viele Radfahrer und Fußgänger

Saßmannshausen verdeutlicht die besondere Gefahr für Fußgänger und Radfahrer: „Außerdem ist in dem gesamten Bereich mit einem Fußgänger-und Fahrrad-Verkehr zu rechnen, wie er für freie Strecken – außerhalb von Ortschaften – untypisch ist“. Ob der betroffene Abschnitt mit einer Länge von rund 750 Metern ein Unfallschwerpunkt ist, spielt keine Rolle. Mit dem Schild soll der Zweck verfolgt werden, Gefahren abzuwenden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Aus der Konsequenz ergibt sich für die Verkehrsteilnehmer, die auf das versetzte Ortsschild in Erndtebrück treffen: Den Ge- oder Verboten dieses Richtzeichens gemäß Anlage 3 zu § 42 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung ist folge zu leisten. Nicht nur Fahrschüler sollten spätestens dann wissen, dass der Tacho dann nicht mehr als 50km/h anzeigen sollte. Über das Versetzen des Ortsschildes wird nun der Rat eine Entscheidung fällen – sicherlich könnte dies Gefahrensituationen deutlich entschärfen.

(Grafik: OpenStreetMap Contributors/B. Weinhold | Stand: 28.05.2021, 10:20)