Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Impfausweis und Immunisierungsnachweis vom Kreis als Nachweis anerkannt

Siegen-Wittgenstein. Für Personen mit einer vollständigen Corona-Impfung wie auch für Menschen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind gelten ab sofort gewisse Lockerungen. So müssen sie zum Beispiel beim Einkaufen im Einzelhandel oder beim Friseur keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Durch eine neue Verordnung auf Bundesebene fallen auch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen weg.
Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat sind folgende Lockerungen für Geimpfte und Genesene konkret in Kraft getreten:
• Bei Zusammenkünften von Nicht-Geimpften oder Nicht-Genesenen dürfen Geimpfte und Genesene in beliebiger Zahl dazukommen.
• Die Ausgangssperre gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr.
• Geimpfte und Genesene haben Zugang zu den geöffneten Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten ohne Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses (z.B. Friseur, Baumärkte, Einzelhandel etc.).
Die Begrenzung der Verkaufsfläche, die Maskenpflicht und die Abstands- sowie Hygieneregeln gelten allerdings weiterhin für alle Menschen!

Impfausweis als Nachweis

Vollständig Geimpfte können diese Rechte 14 Tage nach der Zweitimpfung in Anspruch nehmen. Zum Nachweis reicht der Impfausweis in Verbindung mit einem Personalausweis.
Wer infiziert war und wieder genesen ist, kann dies ebenfalls ganz einfach nachweisen: z.B. mit seinem positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage alt, aber auch nicht älter als ein halbes Jahr ist. Auch aus der Quarantäneanordnung des örtlichen Ordnungsamtes gehen diese Daten hervor. Sollte die Infektion länger als ein halbes Jahr zurückliegen, wird zusätzlich eine Erstimpfung benötigt, um ebenfalls als immunisiert zu gelten.

Schreiben kommt automatisch

Wer sein positives Testergebnis bzw. die Quarantäneanordnung nicht mehr hat, muss trotzdem nichts unternehmen, um die Lockerungen in Anspruch nehmen zu können. Das Kreisgesundheitsamt wird in der kommenden Woche alle Siegerländerinnen und Wittgensteinerinnen anschreiben, die seit Beginn der Pandemie positiv auf Corona getestet worden sind. Sie erhalten per Post automatisch ein Schriftstück, mit dem sie ihre Immunisierung nachweisen können. Für die 9.385 Personen, die sich nach dem 7. November 2020 infiziert haben, reicht dieses Schriftstück als Immunisierungsnachweis aus. Wer davor infiziert wurde, benötigt zusätzlich eine Erstimpfung, um als immunisiert zu gelten.
„Jetzt im Gesundheitsamt anzurufen und nach einer entsprechenden Bescheinigung zu fragen, sprengt die Kapazitäten der Kolleginnen und Kollegen“, sagt Landrat Andreas Müller: „Deshalb haben wir uns für den praktikabelsten und unbürokratischsten Weg entschieden und werden in der kommenden Woche entsprechende Schreiben an alle bisher Infizierten auf den Weg bringen“, unterstreicht der Landrat.
Mehrere hundert Anfragen nach solch einer „Genesenen-Bescheinigung“, die eigentlich Immunisierungs-Bestätigungen sind, sind bereits telefonisch oder per Mail im Gesundheitsamt eingegangen, berichtet der zuständige Dezernent Thiemo Rosenthal. Diese werden aber in aller Regel jetzt nicht einzeln bearbeitet, sondern in der kommenden Woche gemeinsam mit allen anderen: „Daher bitte ich noch um ein paar Tage Geduld“, sagt Rosenthal.

(Grafik: freepik/upklyak | Stand: 10.05.2021, 12:05 Uhr)