Mehr Naturschutzgebiete im Altkreis geplant

Bad Berleburg. (bwh) Für die Land- und Forstwirte in Wittgenstein könnten sich die Bedingungen der Bewirtschaftung in den kommenden Jahren markant ändern. Vorgesehen ist im Regionalplanentwurf MK-OE-SI die Ausweitung von Naturschutzgebieten, den sogenannten Bereichen zum Schutz der Natur (BSN). Basierend auf europäischen Auflagen eines Mindestprozentsatzes an Naturschutzgebieten an Landesflächen ermittelte die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz diverse Gebiete, welche zukünftig unter eine besondere Schutzbedürftigkeit fallen sollen. Im Anschluss daran werden die verbindlichen Gebiete an die untere Naturschutzbehörde überführt. Nach Aussagen des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein könnte diese für Eigentümer und Bewirtschafter betroffener Liegenschaften für erhebliche Einschränkungen sorgen. Ein Blick auf das GEO Portal Siegen-Wittgenstein offenbart, dass dies zahlreiche Gebiete im Altkreis umfassen soll und nicht nur bestehende Naturschutzgebiete wie etwa die Heuwiese bei Weidenhausen oder die Buchenwälder bei Bad Laasphe erweitert, sondern auch um neue ergänzt. Es sollen damit Verbundräume und Korridore für den Naturschutz geschaffen werden, um den bestehenden Flickenteppich zu verkleinern. Im konkreten zeichnet sich dies beispielsweise entlang des Altmühlbachs (zwischen Berghausen und Rinthe), den Bereich Meckhausen oder Flächen entlang des Breitenbach (Erndtebrück) ab.
Für eine genaue Übersicht der betroffenen Bereiche empfiehlt der Landwirtschaftliche Kreisverband Land- und Forstwirten sowie Eigentümern von Flächen, die Darstellung auf den Karten zu nutzen. Genaue Zugangsdaten zu den Online-Kartendiensten des Kreises können ebenfalls beim Verband erfragt werden.

Der Stichtag

Stichtag ist der 30. Juni 2021, denn dann endet die Frist zur Widerspruch bei der Bezirksregierung. Sollten Eigentümer und Bewirtschafter keine Schutzbedürftigkeit begründeter, schutzwürdiger Flächen sehen, so können weitere Informationen zu diesem Verfahren beim Landwirtschaftlichen Kreisverband erfragt werden. Zwar wird eine Wirksamkeit der Naturschutzgebiete noch nicht sofort wirksam, dennoch macht Georg Jung, der Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes deutlich: „Treten die Pläne in Kraft, können die Auflagen die Land- und Forstwirtschaft deutlich treffen. Besonders ist der Einsatz von Düngemitteln bei Futtermangel oder Trockenereignissen deutlich eingeschränkt, auch die Maßnahmen bei Extremfällen wie das Zerwühlen durch Wildschweine müssen dann immer eine Einzelgenehmigung erfahren.“ Für die heimischen Land- und Forstwirte macht er sich stark, betont aber im gleichen Zuge den Naturschutz: „Wir stehen absolut hinter den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels, diese sind unverzichtbar. Nur leider treffen die Auflagen fast ausschließlich das Freiland, Wohn- und Gewerbegebiete bleiben außen vor. Unsere Landwirte im Kreis zeigen eine große Bereitschaft zum Naturschutz. Das bisschen Landwirtschaft, welches übrig geblieben ist, muss man nicht noch durch Gesetze ersticken“, so Jung. Land- und Forstwirte sowie Eigentümer von Liegenschaften können sich jederzeit beim Landwirtschaftlichen Kreisverband erkundigen, um Auskunft über mögliche betroffene Gebiete zu erhalten (info-ferndorf@wlv.de oder 02732/5527140).

(Foto: Wipo Archiv | Stand: 04.05.2021, 16:47 Uhr)