Siegen-Wittgenstein. Schülerinnen und Schüler, die in den kommenden Wochen ihre schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ablegen, aber eigentlich unter Quarantäne stehen, können grundsätzlich an den Präsenz-Abschlussprüfungen teilnehmen, wenn sie symptomfrei sind und einen negativen Bürgertest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Die Prüfung sollte dann in gesonderten Räumen stattfinden. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin.
Sonderregelung gelten nur für Prüfungen
Das Aussetzen der Quarantäne bezieht sich ausdrücklich nur auf die Prüfungen selbst. So darf für den Weg zur oder von der Schule nicht der ÖPNV genutzt werden. Auch auf dem Schulhof darf es keinerlei Kontakte zu anderen Personen geben. Schülerinnen und Schüler, die davon betroffen sind, schicken eine E-Mail mit Angabe des Namens, der Adresse, der Schule, der Art der anstehenden Prüfung und des Prüfungstermins an schule-corona@siegen-wittgenstein.de. Das Gesundheitsamt schickt dann eine entsprechende Bescheinigung zur Teilnahme an der Prüfung zurück. Diese muss zusammen mit dem negativen Bürgertestergebnis in der Schule vorgelegt werden.
(Foto: Elchinator/Pixabay | Stand: 27.04.2021, 09:37 Uhr)