Siegen-Wittgenstein. (bwh) Unerwartet war die Antwort auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg nicht. Im Laufe des Mittwochs hat der Kreis Siegen-Wittgenstein Beschwerde gegen die gekippte Ausgangsbeschränkung eingelegt – zwei Anträge haben dem Verwaltungsgericht vorgelegen. Der Kreis findet deutliche Argumente, die weiterhin für eine Ausgangssperre sprechen und hat Unterstützung beim NRW-Gesundheitsministerium gefunden, um für die Ausgangsbeschränkungen eines landesweite Rechtssicherheit in Form einer Verordnung zu schaffen. Landrat Andreas Müller erläutert die Notwendigkeit der Ausgangsbeschränkungen, die zwischen 21.00 und 5.00 Uhr im Kreisgebiet gelten: „Ganz offenbar haben die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht zu einer nachhaltigen Senkung der Neuinfektionen geführt. Deshalb sind wir zum Handeln gezwungen, um Menschenleben zu schützen und zu retten.“ Die 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet lag in den vergangenen Tagen oft deutlich über der 200er-Marke. Weiter führt die Kreisverwaltung aus, dass die effektive Eindämmung der Pandemie nur durch ein Maßnahmenbündel erreichbar ist. Die Ausgangsbeschränkung sei „lediglich ein Baustein in einem Gesamtkonzept, das mit all seinen Facetten hoffentlich zur Senkung der Neuinfektionen führen wird“, so der Landrat.
Auswirkungen auf die Kreiseinwohner
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich trotz des Beschlusses erstmal gar nichts. Bis das Verfahren seinen Abschluss in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht in Münster findet, bleibt die Maßnahme in Kraft. Ordnungsämter und die Polizei sind also weiterhin befugt, die Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren. Ausnahmen gelten hier ausschließlich für die eigentlichen zwei Antragsteller, auf wessen Grundlage das Verwaltungsgericht die Beschlüsse gefasst hat. Unabhängig von der tatsächlichen Wirkung der Ausgangsbeschränkung ist die Meinung innerhalb der Bevölkerung zu der Maßnahme gespalten. Weniger Bürokratie und mehr Pragmatismus bei der gezielten Bekämpfung des Infektionsgeschehens ist gefordert.
Trotz des Beschlusses steht des Verwaltungsgericht im allgemeinen der Ausgangssperre positiv gegenüber, wie Andreas Müller erklärt: „Das Gericht hat uns bescheinigt, dass wir mit der Ausgangssperre einen legitimen Zweck verfolgen. Die Ausgangsbeschränkungen seien grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Pandemiebekämpfung und damit zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Zudem kommt auch das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, das mit den Ausgangsbeschränkungen eine gewisse Abschwächung der weiteren Ausbreitung von Infektionen zu erwarten ist“. Warum das Gericht sich entgegen der befürwortenden Position auf die Seite der Antragsteller geschlagen hat, liegt im Detailgrad der Umsetzung: Aus der Pressemittelung des Kreises geht hervor, dass eine Begründung über den Anteil der privaten Kontakte in der Nachtzeit erfolgen muss. Das Verwaltungsgericht bezeichnete dies als ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit und eine nicht hinreichende Darlegung, warum grade die Nachtzeit einen gewichtigen Anteil am Infektionsgeschehen haben soll. Hier berief sich der Kreis bei der Allgemeinverfügung verstärkt auf reine Annahmen.
Dennoch macht der Kreis deutlich, dass es auf jeden Einzelnen ankommt – je mehr mitziehen, desto schneller kann die Corona-Pandemie besiegt werden. Der Appell vom Landrat richtet sich gegen die Eigenverantwortung jedes Einzelnen: „Es gibt immer noch Menschen, die alle Vorsichtsmaßnahmen ignorieren und mit ihrem Verhalten zu Pandemietreibern werden.“
(Foto: Pexels/Sora Shimazaki | Stand: 15.04.2021, 10:04 Uhr)