Ausgangssperre in Siegen-Wittgenstein

Wittgenstein. Ab Samstag gilt eine nächtliche Ausgangssperre im Kreisgebiet. Die bisher unternommenen Anstrengungen haben nicht ausreichend zur Infektionseindämmung beigetragen. In der Zeit von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens ist ein Aufenthalt außerhalb des eigenen Wohnraumes nicht gestattet. Ausnahmen gelten unter anderem für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, den Besuch von Lebenspartnern/Ehegatten im jeweils anderen Wohnraum und zur Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben. Ebenso gestattet ist weiterhin die Versorgung von Tieren. Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis Sonntag, den 25. April.

(Foto: Kreis Siegen-Wittgenstein | Stand: 09.04.2021)