Hoffnung auf Aufklärung durch Aktenzeichen XY

Mord an 49-Jährigem in Bad Laasphe im März 2020 führt zur Öffentlichkeitsfahndung

Siegen/Bad Laasphe/Hagen. Am 26. März 2020 wurden Polizei und Feuerwehr wegen eines Dachstuhlbrands in die Bahnhofstraße in Bad Laasphe alarmiert. In der Dachgeschosswohnung war das Feuer ausgebrochen. Nachdem die Einsatzkräfte der Feuerwehr den Brand gelöscht hatten, entdeckten sie den 49-jährigen Hausbesitzer tot in seinem Bett. Es wurde festgestellt, dass er durch massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet worden war.

Täter kehrte zum Tatort zurück

Nach Angaben der Polizei wurde der Geschädigte in der Nacht vom 23. März 2020 auf den 24. März 2020 von einem unbekannten Tatverdächtigen durch massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf in seinem Haus in der Bahnhofstraße 39 in Bad Laasphe getötet. In der Nacht auf den 26. März suchte der Tatverdächtige den Tatort erneut auf und steckte das Wohnhaus in Brand. Rückblick: Die Feuerwehr wurde gegen halb Eins zu einem Wohnungsbrand alarmiert, da aus dem Dachfenster dunkler Rauch ausgetreten war. Trotz der schnell eingeleiteten Menschenrettung kam für den bis dato unbekannten jede Hilfe zu spät. Aufgrund der unklaren Situation wurde damals sofort die Mordkommission der Polizei Hagen eingeschaltet.

Tat nach einem Jahr noch ungeklärt

Die Mordkommission in Hagen nahm seinerzeit die Ermittlungen auf.
Nach gut einem Jahr ist die Tat noch immer nicht geklärt. Am heutigen Mittwochabend läuft deshalb in der TV-Sendung „Aktenzeichen XY“ ein Beitrag über den Vorfall. Um 20:15 Uhr startet die Sendung im ZDF. In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Siegen-Wittgenstein gerne auf die laufende Öffentlichkeitsfahndung hinweisen. Sie ist unter folgendem Link zu finden https://polizei.nrw/fahndungen/unbekannte-tatverdaechtige/bad-laasphe-zeugen-nach-toetungsdelikt-brandstiftung-gesucht. Die Mordkommission der Polizei in Hagen sowie die Staatsanwaltschaft Siegen bitten um weitere Hinweise unter der 02331-986-2066. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und Ermittlung und Ergreifung des/ der Täter führen, wird eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden.

(Foto: ZDF / Nadine Rupp | Stand: 20.04.2021, 16:20)