Bad Berleburg. Bei der gut besuchten Auftaktveranstaltung der 8. Wittgensteiner Erbrechtstage in der Kundenhalle der Sparkasse Wittgenstein stand ein zentrales Thema im Fokus: die Bedeutung rechtzeitiger Vorsorge für Lebenssituationen, in denen die eigene Handlungsfähigkeit eingeschränkt sein kann.
In seiner Begrüßungsansprache erläuterte Sparkassenvorstand Franz Bauerdick, dass erbrechtliche Regelungen und frühzeitige Vorsorge keine Angelegenheiten sind, die erst im Notfall bedacht werden dürfen. Besonders betonte er die Wichtigkeit einer Patientenverfügung für den Fall einer ernsthaften Erkrankung.
Im Anschluss referierte Notarin Dr. Sabina Bald über die Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Sie hob hervor, dass ein absolutes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem die Basis jeder Vorsorge sei. Die notarielle Vorsorgevollmacht biete den Vorteil, dass ungenaue oder fehlerhafte Formulierungen vermieden, die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers geprüft und das Dokument im zentralen Vorsorgeregister verzeichnet werde – damit rechtssicher und jederzeit auffindbar sei. Auch bei der Patientenverfügung sei eine klare inhaltliche Konkretisierung der gewünschten bzw. abgelehnten ärztlichen Maßnahmen bei unheilbarer, tödlicher Krankheit oder im unabwendbaren Sterbeprozess unerlässlich.
Der zweite Vortrag, gehalten von Roland Ferlings, Sektionsleiter der Klinik für Schmerztherapie der VITREA Klinik Bad Berleburg, widmete sich den Entscheidungen bei schwerer Krankheit und am Lebensende. Er verdeutlichte anhand verschiedener Behandlungssituationen in Intensiv und Palliativmedizin, dass eine exakt formulierte Patientenverfügung Ärzten, Bevollmächtigten und Angehörigen eine rechtsichere Basis für die medizinischen Entscheidungen biete.
Zum Abschluss wies Rechtsanwalt Eberhard Kießler, Justiziar der Sparkasse Wittgenstein, auf die speziellen Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht im Sparkassenbereich hin. Kunden könnten so rechtsicher einer Vertrauensperson eine Vollmacht für ihre Konten erteilen. Im Fall von Handlungsunfähigkeit ermögliche diese Vollmacht dem Bevollmächtigten sofortigen Zugriff, um beispielsweise fällige Rechnungen zu begleichen.
Die Vorträge machten deutlich, dass eine frühzeitige und präzise Regelung von Vorsorge nicht nur die eigene Selbstbestimmung sichert, sondern auch Angehörige und Fachleute vor Unsicherheiten schützt.
Nach der Auftaktveranstaltung stehen noch folgende Vortragsabende an:
- Dienstag, 22. September, um 18 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Bad Berleburg zum Thema „Allgemeine Einführung in das Erbrecht: Richtig testieren – Irrtümer vermeiden!“ mit Notarin Dr. Sabina Bald als Referentin.
- Dienstag, 29. September, um 18 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Bad Berleburg zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ mit Notar Marc Beer als Referent sowie „Entscheidungen bei schwerer Krankheit aus der Sicht eines Palliativmediziners“ mit Roland Ferlings, Sektionsleiter des VITREA Schmerzzentrum in der VITREA Klinik Bad Berleburg.
- Dienstag, 6. Oktober, um 18 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Bad Berleburg zum Thema: „Übergeben, vererben, Testament“ mit Notar Frank Henk als Referent.
Zu allen Vorträgen sind noch ein paar Plätze frei. Anmeldungen sind in jeder Sparkassenfiliale, online über die Internetseite www.sparkasse-wittgenstein.de sowie unter dem Servicetelefon der Sparkasse (02751) 92 21 006 möglich.
Bildunterschrift: Freuen sich über die erfolgreiche Auftaktveranstaltung Auftaktveranstaltung: (v.l.) Sparkassenvorstand Franz Bauerdick, Notarin Dr. Sabina Bald, Vitrea-Sektionsleiter Schmerztherapie Roland Ferlings, Notar Frank Henk und Sparkassenjustiziar Eberhard Kießler.
(Foto: Sparkasse Wittgenstein | Stand: 20.09.2026, 08:00 Uhr)





