Siegen-Wittgenstein. Nach der gestrigen Bund-Länder Konferenz ermöglicht das Kreisgesundheitsamt ab sofort eine Quarantäneverkürzung für Kontaktpersonen unter Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen auf fünf Tage. Genau diesen Vorschlag hatte Landrat Andreas Müller bereits vergangene Woche gemacht. Jetzt wurde dieses Vorgehen von Bund und Ländern als künftiger gemeinsamer Standard festgelegt. „Die Erfahrungen haben unserem Gesundheitsamt gezeigt, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus in der Regel in den Gemeinschaftseinrichtungen seltener Auftritt als in Familien“, erläutert der Landrat: „Deshalb setzen wir im Vorgriff auf eine noch ausstehende Verordnung des Landes ab sofort für Schulen und Kindertagesstätten eine Verkürzung der Quarantäne für Kontaktpersonen innerhalb der Einrichtung auf fünf Tage um.“
Auch Kinder und Jugendliche, die sich aktuell bereits als enge Kontaktperson aus einem Kita- bzw. Schulkontakt in Quarantäne befinden, können sich jetzt schon freitesten lassen, sofern der letzte enge Kontakt zu einer erkrankten Person in der Einrichtung mindestens fünf Tage zurückliegt.

Notwendige Bedingungen

Damit die Verkürzung greifen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: „Die betroffenen Personen haben keine Krankheitszeichen, sind also symptomfrei“, so Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes: „Zudem müssen sie frühestens am fünften Tag der Quarantäne einen PCR-Test oder einen Schnelltest – nur von einer zugelassenen Teststelle, kein Selbsttest zu Hause – machen. Ist der negativ können sie ihn am Folgetag in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung vorlegen und die Einrichtung wieder besuchen.“
Dr. Grabe erläutert dieses Vorgehen an einer Beispielrechnung: „Der letzte Kontakt zu einem erkrankten Mitschüler erfolgte am 1. September. Bei Symptomfreiheit kann eine Freitestung frühestens am 6. September erfolgen und der Schul- bzw. Kitabesuch bei Vorlage des negativen Testergebnisses ab dem 7. September wieder aufgenommen werden.“

Gilt nur in Schule und Kindergarten

Diese Quarantäneverkürzung ist nur für Kontaktpersonen im Bereich der Schule bzw. der Kindertagesstätte möglich. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt ausdrücklich hin. Ansonsten bleibt es dabei, dass enge Kontaktpersonen einer 14-tägigen Quarantäne unterliegen. Diese unterschiedlichen Regelungen gehen auf die erwähnte Erfahrung zurück, dass es in Schulen und Kindertagesstätten seltener zu Folgeinfektionen kommt als zum Beispiel innerhalb von Familien.
Neben der Quarantäneverkürzung haben Bund und Länder zudem beschlossen, bei Einhaltung aller Regeln (Abstände, Mund-Nasenschutz und Lüftung) künftig nur für die engsten Sitznachbarn eines infizierten Kindes eine Quarantäne anzuordnen. Dies wurde in Siegen-Wittgenstein vom Kreisgesundheitsamt bereits seit vielen Monaten so umgesetzt. Deshalb sind hier auch keine Veränderungen notwendig.

(Foto: pixabay | Stand: 08.09.2021, 8:59 Uhr)