Hofübergabe: Experten gaben Ratschläge
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In der Niederlassung Bad Laasphe referierten Notar Frank Henk und Rechtsanwältin Laura-Kristin Jäsch vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband zum Themenkomplex der Übergaben von landwirtschaftlichen Unternehmen und zum Höfe-Erbrecht. Sparkassenvorstand Axel Theuer, Justiziar Eberhard Kießler und Niederlassungsleiter Volker Sinner konnten im Foyer des Geldinstituts eine große Zahl von interessierten Wittgensteiner Landwirten begrüßen.
Zur Übergabe der Höfe stellten Notar Frank Henk und Rechtsanwältin Laura-Kristin Jäsch neun Thesen auf, die sie den Ratsuchenden mit auf den Weg gaben. In praktischen Beispielen wurde unter anderem erläutert, dass man frei nach dem Motto „Nichts gemacht ist schlecht gemacht“ den richtigen Zeitpunkt für eine Hofübergabe nicht verpassen und sich frühzeitig mit der gesamten Familie zusammenzusetzen sollte. Andernfalls droht im Todesfall das Schreckensszenario einer Erbengemeinschaft. Allerdings existiere in Deutschland eine Übergabetradition, die insbesondere aus der Höfeordnung als bäuerlichem Sondererbrecht resultiere.
Zu prüfen sei, ob man eine „einaktige“ oder „gleitende“ Übergabe einleitet. In der Praxis ist die einaktige Nachfolge der Regelfall, um eventuellen Streit zu vermeiden. Dabei, so der Rat der Referenten, sei Übergeben dem Vererben vorzuziehen. Hier kommt ein Übergabevertrag zum Zuge, der eine Schenkung mit Auflagen beinhaltet. Bei der gleitenden Hofübergabe sei die Vater-Sohn-GbR eine gute Lösung. Dabei bringt der Vater den Betrieb in die GbR ein und die GbR verpachtet den Betrieb zunächst an den Sohn, der dann später den GbR-Anteil des Vaters übernimmt.
Wer seinen Hof übergeben oder vererbt hat, will auch nicht selten weiter dort wohnen. Hierbei sei zu beachten, dass das Altenteil keine Gegenleistung für die Übertragung sei. Das Altenteil diene vielmehr der Absicherung für den „Übergeber“ und seinen Ehepartner.
„Es gibt keine Vertragsklausel, die zum familiären Zusammenhalt oder zu vernünftigem Miteinander verpflichten würde.“ Diese Aussage können wohl nicht nur Anwälte unterschreiben. Mit Blick auf eine Pflegeverpflichtung wurde im Vortrag abgeraten: „Selbstverständliches oder lange schon so Gelebtes wird auch ohne vertragliche Fixierung weiter funktionieren.“ Sofern eine Pflegeverpflichtung fixiert werde, müsse sie sich auf das tatsächlich Leistbare/Machbare beschränken.
Mit Blick auf jene Erben, die nicht den Hof weiter führen werden, den sogenannten weichenden Erben, raten die Experten, sich buchstäblich an einen Tisch zu setzen. Das Ziel des landwirtschaftlichen Erbrechts, die Erhaltung des Hofes, sei häufig nur auf Kosten der „weichenden Erben“ zu erreichen. Weiter wurde noch die Rücktrittsklausel thematisiert, die bei unerwarteten Veränderungen, ungewollte Verfügungen und existenzielle Krisen zum Zuge kommen würde.
Die letzte, aber wohl entscheidende These, ist recht kurz und sollte in solch wichtigen Fragen stets beherzigt werden: Fragen kostet nichts! Denn Rat und Tat bei Profis einzuholen ist leicht, Unkenntnis und Fehlerquellen auszuräumen auch.
Der nächste Vortrag der Erbrechtstage findet am Dienstag, 19. September, in der Niederlassung in Erndtebrück statt. Dann wird Notar Marc Beer über „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ sowie der leitende Oberarzt Roland Ferlings vom Helios-Krankenhaus über „Entscheidungen bei schwerer Krankheit und am Lebensende“ referieren. Beginn ist um 18 Uhr.
